S. 85–99

Kurzlink : https://www.waxmann.com/artikelART105628
.doi: https://doi.org/10.31244/dds.2024.01.06

Abstract

Mit der im November 2021 erfolgten erstmaligen Anerkennung eines Rechts auf schulische Bildung auf Grundgesetzebene im Kontext des Bundesnotbremse-II-Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts ist nicht mehr nur die Rechtswissenschaft, sondern sind auch Erziehungs- und Bildungswissenschaften sowie empirische Bildungsforschung aufgefordert, sich der Diskussion um Form, Inhalt, Aussage, Reichweite und Grenzen dieses neuen Grundrechts – kurz: dessen Konkretisierung – zu stellen. Dies steht insbesondere auf erziehungs- und bildungswissenschaftlicher Seite noch aus. Der Beitrag zielt daher auf eine Standortbestimmung des erziehungs- und bildungswissenschaftlichen Fachdiskurses mit Blick auf das neue Bildungsgrundrecht und fragt unter Rückgriff auf den aktuellen Forschungs- und Datenbestand: Wie ist ein Mindeststandard schulischer Bildung inhaltlich zu konkretisieren?

Schlagworte
Recht auf Bildung, Mindeststandard, Bildungsrecht, Bildungsminimum, Bundesverfassungsgericht

APA-Zitation
Vorstand der Kommission Bildungsorganisation, Bildungsplanung Bildungsrecht (KBBB) der Deutschen Gesellschaft für Erziehungswissenschaft (DGfE) (2024). Recht auf schulische Bildung – vade!. DDS – Die Deutsche Schule, 116(1), 85-99. https://doi.org/10.31244/dds.2024.01.06

DDS – Die Deutsche Schule